Im Falle der Verspätung des Kunden ist der Fremdenführer verpflichtet, 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf den Kunden zu warten. Die Wartezeit wird in die Führungsdauer eingerechnet. Der Kunde verpflichtet sich seinerseits, 15 Minuten auf den Fremdenführer zu warten.

Der Fremdenführer verpflichtet sich, im Falle einer unvermeidbaren Verhinderung einen gleich qualifizierten, staatlich geprüften Fremdenführer zu organisieren.

Die Bezahlung erfolgt bar nach der Führung. Davon abweichende Zahlungsbedingungen wie Vorauszahlung können mit dem Fremdenführer vereinbart werden. Bei Gruppenbuchung wird eine Anzahlung von 30% vorgschrieben.

Stornobedingungen: Bis 14 Tage vor der Führung keine Stornogebühr, 14 bis 3 Tage vor der Führung 50%, danach 100% des Führungsentgelts.